Meldepflicht und Informationspflicht
Das Krebsregistrierungsgesetz (KRG) und die darauf basierende Krebsregistrierungsverordnung (KRV) verpflichten per 1. Januar 2020 Ärztinnen und Ärzte, Laboratorien, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens, bestimmte Daten zu Krebserkrankungen zu melden. Damit soll sichergestellt werden, dass die für eine bevölkerungsbezogene Beobachtung von Krebserkrankungen notwendigen Daten flächendeckend, vollzählig und vollständig erhoben werden
Zu meldene Hautkrebserkrankungen